Purchases — Other Goods, Works & Services (Article 6.2.C.3)
6.2.C.3 Sonstige Güter, Arbeiten und Dienstleistungen
C.3 Sonstige Waren, Bau- und Dienstleistungen
C.3 Sonstige Güter, Bau- und Dienstleistungen [OPTION 1 für Programme ohne Kosten für sonstige Güter, Bau- und Dienstleistungen (nicht förderfähig): Nicht zutreffend ] [OPTION 2 für Programme mit Kosten für sonstige Güter, Bau- und Dienstleistungen (Standard): Anschaffungen sonstiger Güter, Bau- und Dienstleistungen sind auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten zu berechnen. Solche Güter, Bau- und Dienstleistungen umfassen beispielsweise Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe, Werbung, Verbreitung, Schutz von Ergebnissen, Übersetzungen, Veröffentlichungen, Bescheinigungen und finanzielle Sicherheiten, sofern diese im Rahmen der Vereinbarung erforderlich sind. ]
Förderfähigkeitsbedingungen
Berechnung
Diese Budgetkategorie umfasst die Kosten für Waren und Dienstleistungen, die für die Maßnahme erworben wurden, wie zum Beispiel:
− Kosten für Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe (z. B. Rohmaterialien, Bürobedarf)
− Kommunikations- und Verbreitungskosten (z. B. Übersetzungs- und Druckkosten oder Grafikdesigner-Honorare für Druckerzeugnisse wie Broschüren oder andere Werbematerialien im Zusammenhang mit Kommunikationsaktivitäten; Konferenzgebühren; Kosten für Redner und Dolmetscher)
− Kosten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums (IPR) (z. B. Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz der Ergebnisse wie Beratungsgebühren oder an Patentämter gezahlte Gebühren)
− Kosten für Bescheinigungen über den Jahresabschluss (CFS) und Bescheinigungen über die Methodik (CoMUC; sofern erforderlich)
− Kosten für Finanzsicherheiten (nur wenn von der bewilligenden Behörde verlangt; siehe Datenblatt, Punkt 4.2).
Bewährte Praxis: Im Zweifelsfall, ob Kosten förderfähig sind oder ob Kosten als Anschaffungskosten für sonstige Güter, Arbeiten und Dienstleistungen anzusehen sind, sollten die Begünstigten die gewährende Behörde kontaktieren.
Was ist nicht möglich? Wenn es der üblichen Buchführungspraxis des Begünstigten entspricht, einige dieser Kosten (oder alle) als indirekte Kosten zu betrachten, können sie nicht als direkte Kosten geltend gemacht werden.
1.2 Kosten für sonstige Güter, Bau- und Dienstleistungen sind als tatsächliche Kosten zu deklarieren.
1.3 Die Kosten müssen die in Article 6.2.C.3 festgelegten Förderfähigkeitsbedingungen erfüllen, insbesondere:
− die allgemeinen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit tatsächlicher Kosten erfüllen (d. h. während der Laufzeit der Maßnahme angefallen, notwendig, mit der Maßnahme verbunden usw.; siehe Article 6.1(a)) und
− eigens für die Maßnahme beschafft werden und im Einklang mit Article 6.2.C stehen.
1.4. Hinsichtlich der Berechnung müssen die Kosten den tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten entsprechen (d. h. dem Betrag, den der Begünstigte für die Lieferung der Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen gezahlt hat).
Spezifische Fälle (Kosten für sonstige Güter, Bau- und Dienstleistungen (D.3)):
Vorratsbestände
Lieferungen und Verbrauchsmaterialien, die bereits im Bestand des/der
Eigenhergestellte Verbrauchsmaterialien mit einem Buchwert im Bestand des Begünstigten (d. h. keine intern fakturierten Kosten für Waren und Dienstleistungen) — Verbrauchsmaterialien, die vom Begünstigten selbst hergestellt (produziert) werden, haben keinen Anschaffungspreis; die Herstellungskosten für den Begünstigten werden jedoch üblicherweise in der Buchführung des Begünstigten erfasst (als Teil des Vorratsvermögens). Daher müssen die förderfähigen Kosten eigenhergestellter Verbrauchsmaterialien auf der Grundlage ihres Buchwerts unter folgenden Voraussetzungen ermittelt werden:
− es dürfen nur die direkten Kosten innerhalb des buchhalterischen Werts des Verbrauchsmaterials (Herstellungskosten) berechnet werden
und
− der sich aus dem vorstehenden Gedankenstrich ergebende Betrag darf den Marktpreis des Verbrauchsmaterials nicht wesentlich übersteigen.
Begünstigte dürfen den kommerziellen Preis ihrer selbst hergestellten Verbrauchsmaterialien NICHT ansetzen, da die Einbeziehung eines Gewinns nicht zulässig ist.
Von einem Zeitarbeitsunternehmen gestelltes Personal
Kosten für Personal, das von einem Zeitarbeitsunternehmen bereitgestellt wird
Kommunikations- und Verbreitungspläne
Die Förderfähigkeit von Kosten für Kommunikation und
Schutz der Ergebnisse
Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz der Ergebnisse der Maßnahme können
Rechte des Zugangs zu geistigem Eigentum (HE)
Lizenzgebühren, die für IPR-Zugangsrechte gezahlt werden (und entsprechend alle Pauschal-
Folgende Kosten sind jedoch NICHT förderfähig (oder nur innerhalb bestimmter Grenzen förderfähig):
− Lizenzgebühren für eine ausschließliche Lizenz: sind nur förderfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ausschließlichkeit (und damit die höheren Lizenzgebühren) für die Durchführung der Maßnahme unbedingt erforderlich ist
− Lizenzgebühren für Lizenzvereinbarungen, die bereits vor Beginn der Maßnahme in Kraft waren: Nur der Teil der Lizenzgebühr, der mit der Maßnahme in Verbindung gebracht werden kann, ist förderfähig (da die Lizenz vermutlich über die Durchführung der Maßnahme hinausgeht)
− Lizenzgebühren für Zugangsrechte zu Hintergrundwissen, die von anderen Begünstigten zur Durchführung der Maßnahme gewährt werden: Da die Standardregel vorsieht, dass Zugangsrechte lizenzgebührenfrei gewährt werden und die Begünstigten nur dann davon abweichen dürfen, wenn dies vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vereinbart wurde, können Lizenzgebühren nur dann förderfähig sein, wenn sie von allen Begünstigten vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden
Bewährte Praxis: Beabsichtigen die Begünstigten, von der Standardregelung abzuweichen, wird empfohlen, dies in ihrem Vorschlag ausführlich zu erläutern.
− Lizenzgebühren für Zugangsrechte zu Hintergrundwissen, die von anderen Begünstigten für die Verwertung der Ergebnisse gewährt werden, und im weiteren Sinne Lizenzgebühren, die an Dritte für die Verwertung der Ergebnisse gezahlt werden: sind NICHT förderfähig.
Kosten im Zusammenhang mit dem Management von Forschungsergebnissen (HE)
Kosten für Forschungsergebnisse
Offener Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen (HE)
Zusätzlich zur Erfüllung der sonstigen Kosten